Betriebsrenten-
Stärkungsgesetz
Stärkungs-
Gesetz
Ich helfe Unternehmen DABEI
Betriebsrentenstärkungsgesetz umsetzen
GESETZESKONFORM UND NACHHALTIG
Haftungsrisiken zu minimieren
RECHTSSICHER UND DIGITAL
Informationspflichten zu erfüllen
DIGITAL UND PERSÖNLICH
Verwaltung zu verschlanken
DIGITAL OUTSOURCEN
Benefit implementieren
MIT BETRIEBSRENTEN MITARBEITER FINDEN & BINDEN
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gesetzeskonform und nachhaltig umsetzen
Es ist soweit. Seit dem 01.01.2022 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vollumfänglich relevant. Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Laut aktuellen Umfragen haben das BRSG aber nur 80% richtig wenn überhaupt umgesetzt.
Stellen Sie sich auch folgende Fragen?:
- Was muss mit den Altverträgen (vor 2018) gemacht werden?
- Regelt das unser Tarifvertrag für mich?
- Wir geben schon einen Zuschuss – reicht dieser aus?
- Gibt es noch zusätzliche Förderungen für unser Unternehmen vom Staat?
- Was mache ich mit mitgebrachten Verträgen von neuen Mitarbeitern?
Ich habe auf all diese Frage die passende Antwort für Sie.
Informationspflicht laut §4a Betriebsrentenstärkungsgesetz rechtssicher umsetzen.
Haben Sie sich schon einmal folgende Fragen gestellt?:
- Muss ich eine Betriebsrente anbieten?
- Wie ist eigentlich die rechtliche Grundlage zu diesem Thema?
- Wie verhält es sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Portabilitätsmanagement (Verträge neuer Mitarbeiter) implementieren
Das kennen Sie sicherlich. Sie haben einen Neuen Mitarbeiter. Dieser bringt einen bestehenden Betriebsrentenvertrag mit und will diesen nun auf Sie Übertragen.
Stellen Sie sich auch folgende Fragen?:
- Hat der „mitgebrachte“ Vertrag Haftungsrisiken für mein Unternehmen?
- Muss ich den Vertrag überhaupt übernehmen?
- Wie sieht es mit der Verwaltung von solchen Verträgen aus?
- Gibt es einen einfachen Weg um die Situation zu lösen?
Mit unserm Portabilitätsmanagement haben wir die passende Lösung auf all Ihre Fragen für Sie.
Die Verwaltung von Betriebsrentenverträgen:
Im Normalfall ist die Verwaltung von Betriebsrentenverträgen Zeit- und Arbeitsintensiv.
Es ist immer etwas – ein Mitarbeiter:
- Geht in Elternzeit
- Scheidet aus dem Unternehmen aus
- Ist länger als 6 Wochen krank
- Möchte ein Beitrag an seiner Betriebsrente ändern
- Wird neu eingestellt
Wir haben die Lösung wie Sie den Aufwand für Ihre Betriebsrentenverträge (auch Altverträge) um bis zu 90% reduzieren.
Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gesetzeskonform und nachhaltig umsetzen
Es ist soweit. Seit dem 01.01.2022 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vollumfänglich relevant. Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Laut aktuellen Umfragen haben das BRSG aber nur 80% richtig wenn überhaupt umgesetzt.
Stellen Sie sich auch folgende Fragen?:
- Was muss mit den Altverträgen (vor 2018) gemacht werden?
- Regelt das unser Tarifvertrag für mich?
- Wir geben schon einen Zuschuss – reicht dieser aus?
- Gibt es noch zusätzliche Förderungen für unser Unternehmen vom Staat?
- Was mache ich mit mitgebrachten Verträgen von neuen Mitarbeitern?
Ich habe auf all diese Frage die passende Antwort für Sie.
Informationspflicht laut §4a Betriebsrentenstärkungsgesetz rechtssicher umsetzen.
Haben Sie sich schon einmal folgende Fragen gestellt?:
- Muss ich eine Betriebsrente anbieten?
- Wie ist eigentlich die rechtliche Grundlage zu diesem Thema?
- Wie verhält es sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Portabilitätsmanagement (Verträge neuer Mitarbeiter) implementieren
Das kennen Sie sicherlich. Sie haben einen Neuen Mitarbeiter. Dieser bringt einen bestehenden Betriebsrentenvertrag mit und will diesen nun auf Sie Übertragen.
Stellen Sie sich auch folgende Fragen?:
- Hat der „mitgebrachte“ Vertrag Haftungsrisiken für mein Unternehmen?
- Muss ich den Vertrag überhaupt übernehmen?
- Wie sieht es mit der Verwaltung von solchen Verträgen aus?
- Gibt es einen einfachen Weg um die Situation zu lösen?
Mit unserm Portabilitätsmanagement haben wir die passende Lösung auf all Ihre Fragen für Sie.
Die Verwaltung von Betriebsrentenverträgen:
Im Normalfall ist die Verwaltung von Betriebsrentenverträgen Zeit- und Arbeitsintensiv.
Es ist immer etwas – ein Mitarbeiter:
- Geht in Elternzeit
- Scheidet aus dem Unternehmen aus
- Ist länger als 6 Wochen krank
- Möchte ein Beitrag an seiner Betriebsrente ändern
- Wird neu eingestellt
Wir haben die Lösung wie Sie den Aufwand für Ihre Betriebsrentenverträge (auch Altverträge) um bis zu 90% reduzieren.