Neuer §18a TVöD/VkA

Mehrwert für den öffentlichen Dienst

Worum geht es?

Der neue §18a TVöD/VKA:
sieht im besondere Regelungen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes vor
Budget aus § 18 Absatz 3 TVöD/VKA (2% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres) kann ganz oder teilweise alternativ zur Leistungszulage und Leistungsprämie verwendet werden, d.h. es ist kein zusätzliches Budget erforderlich
Ziel der verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten:
Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Beschäftigungen gegenüber anderen Arbeitgebern zu steigern
  • Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität
  • Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit
  • Konkret genannte Beispiele: Zuschüsse für Fitnessstudios, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge, Wertgutscheine
  • Anfragen aus dem kommunalen Bereich zur konkreten Umsetzung, da steigender Fachkräftemangel sehr hohe personalpolitische Herausforderung für Kommunen ist
    • Vorsorgemaßnahmen
    • Gesundheitsfördernde Behandlungen
    • Sachbezug

    Gesetzliche Grundlagen

    (1) Alternativ zum System von Leistungszulage und Leistungsprämie (§ 18 Abs. 4 Satz 1) kann das in § 18 Abs. 3 geregelte Gesamtvolumen durch Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung, in der insbesondere die Aufteilung des sich daraus ergebenden Budgets auf einzelne Maßnahmen geregelt wird, ganz oder teilweise für das in Absatz 2 dargestellte alternative Entgeltanreiz-System verwendet werden. Die Regelungen zur Erfolgsprämie nach § 18 Abs. 4 Sätze 1 und 3 bleiben unberührt.
    §18 Abs. (3) Ausgehend von einer vereinbarten Zielgröße von 8 v.H. entspricht bis zu einer Vereinbarung eines höheren Vomhundertsatzes das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende
    Gesamtvolumen 2,00 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers.
    Das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden; es besteht die Verpflichtung zu jährlicher Auszahlung der Leistungsentgelte.
    (2) Das Budget kann für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit eingesetzt werden (z. B. für Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge Kita-Zuschüsse oder Wertgutscheine).

    Aktuelle Herausforderung

    – Alte Förderung §18 TVöD –

    Hierarchie-Effekt​

    Nähe-Effekt​

    Beziehungs-Effekt

    Benjamin-Effekt​

    Förderung von Mobbing

    (Ungeeigneter) Ansatz, die Motivation extrinsisch erhöhen zu wollen

    Warum?

    Betriebswirtschaftliche Sicht

    Leistungsprämie

    Sachwert

    Aufwand
    Arbeitgeber

    60 €

    50 €

    Brutto

    50 €

    50 €

    - Steuer

    -SV

    - 25 €

    frei

    Netto

    25 €

    50 €

    Lösungen

    Sachwert Bezugskarte
    Betriebliche Krankenversicherung
    Kombimodell

    Um wen geht es?

    Im Allgemeinen:

    Kostenloses Erstgespräch

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    Bis gleich….

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