Neuer §18a TVöD/VkA
Mehrwert für den
öffentlichen Dienst
Worum geht es?
Der neue §18a TVöD/VKA:
sieht im besondere Regelungen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes vor
sieht im besondere Regelungen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes vor
Budget aus § 18 Absatz 3 TVöD/VKA (2% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres) kann ganz oder teilweise alternativ zur Leistungszulage und Leistungsprämie verwendet werden,
d.h. es ist kein zusätzliches Budget erforderlich
Ziel der verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten:
Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Beschäftigungen gegenüber anderen Arbeitgebern zu steigern
Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Beschäftigungen gegenüber anderen Arbeitgebern zu steigern
Anfragen aus dem kommunalen Bereich zur konkreten Umsetzung, da steigender Fachkräftemangel sehr hohe personalpolitische Herausforderung für Kommunen ist
- Vorsorgemaßnahmen
- Gesundheitsfördernde Behandlungen
- Sachbezug
Gesetzliche Grundlagen
(1) Alternativ zum System von Leistungszulage und Leistungsprämie (§ 18 Abs. 4 Satz 1)
kann das in § 18 Abs. 3 geregelte Gesamtvolumen durch Betriebs- oder einvernehmliche
Dienstvereinbarung, in der insbesondere die Aufteilung des sich daraus ergebenden Budgets auf
einzelne Maßnahmen geregelt wird, ganz oder teilweise für das in Absatz 2 dargestellte
alternative Entgeltanreiz-System verwendet werden. Die Regelungen zur Erfolgsprämie nach §
18 Abs. 4 Sätze 1 und 3 bleiben unberührt.
§18 Abs. (3) Ausgehend von einer vereinbarten Zielgröße von 8 v.H. entspricht bis zu einer Vereinbarung eines höheren Vomhundertsatzes das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende
Gesamtvolumen 2,00 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den
Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers.
Das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu
verwenden; es besteht die Verpflichtung zu jährlicher Auszahlung der Leistungsentgelte.
(2) Das Budget kann für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der
Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit eingesetzt werden (z. B. für Zuschüsse für
Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket,
Sachbezüge
Kita-Zuschüsse oder Wertgutscheine).
- § 18 a - neue Regelung
- Definierte Budgetgröße
- Highlight`s
Aktuelle Herausforderung
– Alte Förderung §18 TVöD –
Hierarchie-Effekt
Nähe-Effekt
Beziehungs-Effekt
Benjamin-Effekt
Förderung von Mobbing
(Ungeeigneter) Ansatz, die Motivation extrinsisch erhöhen zu wollen
Warum?
Betriebswirtschaftliche Sicht
Leistungsprämie
Sachwert
Aufwand
Arbeitgeber
60 €
50 €
Brutto
50 €
50 €
- Steuer
-SV
- 25 €
frei
Netto
25 €
50 €
Um wen geht es?
Im Allgemeinen:
- Städte, Gemeinden und Landkreise (Verwaltung)
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Entsorgungsbetriebe
- Flughäfen
- Betreuungseinrichtungen (z. Bps. Kindertagesstätte) sofern diese dem öffentlichen Dienst zu zurechnen sind