Digitale Essenszuschüsse

Steuerfreier
Zuschuss für
Lebensmittel.

Der Benefit, der allen schmeckt.

Begeistert Ihre
Mitarbeitende & stärkt
Ihr Employer Branding

Und das Steuer- und Sozialabgabefrei.

So funktionierts

Einkaufen, wo man will

Ob Supermarkt, Restaurant, Bäcker oder Lieferdienst – funktioniert überall, wo es Essen & Getränke gibt.

Bild vom Beleg machen

Einfach Kassenbeleg fotografieren & in der Essenszuschuss App hochladen – ganz ohne manuelles Abtippen.

Gehalts-Extra erhalten

Die steuerfreie Erstattung wird mit dem nächsten Gehalt automatisch an den Mitarbeitenden ausgezahlt.

Smart & digital

Der Essenszuschuss

Überall einlösbar

Der Essenszuschuss funktioniert komplett ohne Akzeptanzstellen. Die einzige Voraussetzung: ein Kassenbeleg.
So haben Ihre Mitarbeitenden die volle Auswahl, denn sie können überall Essen und Getränke kaufen – ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen.

Smarte Berechnung - Die höchste Erstattung!

Mehrere Erstattungen pro Tag - Höchste Flexibilität!

Lieferdienst

Supermarkt

Bäckerei

Restaurant

MITTAGSPAUSE
lohnt sich!

UNSERE
Vorteile

Starkes Employer Branding durch moderne Benefits

Günstiger als die nächste Gehaltserhöhung

Einfache & sichere Verwaltung für Unternehmen

Individuell beraten

Garantiert rechtssicher

Nahtlose Integration

Einfach kombinierbar

Bequeme Nutzung

Nachhaltig motivieren
& gleichzeitig sparen

Ihre Fragen,
unsere Antworten

Für den Essenszuschuss gilt, dass es sich um einen steuerfreien Zuschuss zur arbeitstäglichen Mahlzeit handelt. Entsprechend können alle Speisen und Lebensmittel erstattet werden, die für die arbeitstägliche Mahlzeit während der Arbeitszeit bestimmt sind. Dabei ist es egal, ob Sie im Restaurant essen, im Supermarkt einkaufen oder über einen Lieferdienst bestellen. Non-Food-Artikel, Alkohol und Tabakwaren sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Wenn sich auf dem Beleg zusätzlich zu Lebensmitteln auch solche Artikel befinden, werden diese durch unsere Belegprüfung herausgerechnet.

Jeder Beleg muss das Datum der Ausstellung, die Belegsumme und eine Artikelbezeichnung enthalten, aus der sich erkennen lässt, dass Lebensmittel gekauft wurden. Das ist bei den allermeisten Kassenbons heute schon ganz automatisch der Fall. Übrigens können auch PDF-Belege von Lieferdiensten eingereicht werden. Auch gemeinsame bzw. geteile Rechnungen können zur Erstattung eingereicht werden. Belege können den gesamten Monat eingereicht werden. Unsere Empfehlung ist, den Beleg direkt nach dem Einkauf oder der Mahlzeit einzureichen. Generell müssen Belege aber immer im laufenden Monat der Ausstellung eingereicht werden. Nachträglich eingereichte Belege können nicht mehr erfasst und erstattet werden.

Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt gemäß den Lohnsteuer-Richtlinien. Der maximal mögliche Zuschuss von 7,50 € (2025) setzt sich zusammen aus dem sog. Sachbezugswert i.H.v. 4,40 € und einem steuerfreien Teil i.H.v. 3,10 €. Die tatsächliche Zusammensetzung der beiden Komponenten erfolgt dabei individuell auf Tagesebene, abhängig von den eingereichten Belegen und wird automatisch geprüft und berechnet. Wenn sich die/der Mitarbeiter:in zusätzlich an der Mahlzeit in Form eines Eigenanteils beteiligt, reduziert sich der anfallende Sachbezugswert, im Optimalfall sogar auf 0,00 €.

Quelle:
H 8.1 (7) Beispiel 3 LStH – https://www.bmf-lsth.de/lsth/2019/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen/4-Ueberschuss-der-Einnahmen-ueber-die-Werbungskosten/Paragraf-8/paragraf-8.html#anchor225718
Die Berechnung der Zuschüsse erfolgt gemäß den Lohnsteuer-Richtlinien. Der maximal mögliche Zuschuss von 7,50 € (2025) setzt sich zusammen aus dem sog. Sachbezugswert i.H.v. 4,40 € und einem steuerfreien Teil i.H.v. 3,10 €. Die tatsächliche Zusammensetzung der beiden Komponenten erfolgt dabei individuell auf Tagesebene, abhängig von den eingereichten Belegen und wird automatisch geprüft und berechnet. Wenn sich die/der Mitarbeiter:in zusätzlich an der Mahlzeit in Form eines Eigenanteils beteiligt, reduziert sich der anfallende Sachbezugswert, im Optimalfall sogar auf 0,00 €.
Sie können jeden Monat Mitarbeitende flexibel über Ihr Admin Portal an- oder abmelden. Neue Mitarbeitende starten immer zum 1. eines Monats, d.h. alle Belege aus dem Startmonat können im laufenden Monat eingereicht werden.
Belege werden über die gesamte Nutzungsdauer, aber längstens für 10 Jahre archiviert. Im Kündigungsfall können archivierte Belege auf gesonderte Anfrage des Kunden exportiert und übergeben werden (z.B. für zukünftige Betriebsprüfungen). Wir behalten sich das Recht vor, archivierte Belegdaten drei Monate nach Inkrafttreten der Kündigung zu löschen.