Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Überblick
Gesetzesänderungen sollen Beliebtheit der bAV steigern
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die betriebliche Altersvorsorge weitreichend reformiert. Denn bis dahin haben diese nur etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer abgeschlossen. Nun sollen aber mit dem BRSG vor allem Mitarbeiter von kleineren und mittleren Betrieben sowie Geringverdiener vermehrt von der bAV profitieren.
Das BRSG umfasst im wesentlichen zwei Kernelemente: Einerseits sollen steuerliche und arbeitsrechtliche Anreize die bAV für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Branchen attraktiver machen. Andererseits wurde das Sozialpartnermodell geschaffen. Das ist eine Art sechster „Durchführungsweg“ der bAV und gilt für Tarifverträge.
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