Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Überblick

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) im Überblick

Gesetzesänderungen sollen Beliebtheit der bAV steigern

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die betriebliche Altersvorsorge weitreichend reformiert. Denn bis dahin haben diese nur etwa 60 Prozent der Arbeitnehmer abgeschlossen. Nun sollen aber mit dem BRSG vor allem Mitarbeiter von kleineren und mittleren Betrieben sowie Geringverdiener vermehrt von der bAV profitieren.

Das BRSG umfasst im wesentlichen zwei Kernelemente: Einerseits sollen steuerliche und arbeitsrechtliche Anreize die bAV für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Branchen attraktiver machen. Andererseits wurde das Sozialpartnermodell geschaffen. Das ist eine Art sechster „Durchführungsweg“ der bAV und gilt für Tarifverträge.

Jetzt kostenfreies Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten

Passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt. Wir helfen Ihnen außerdem mit der richtigen Umsetzung des BRSG.

Kostenloses Erstgespräch

Bitte beantworten Sie folgende Fragen.

Wir melden uns im Anschluss telefonisch bei Ihnen,
um einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren.

Bis gleich….

Kontaktformular

Gerne berate ich Sie persönlich! Nehmen Sie mit mir Kontakt auf und ich werde mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.