Das BRSG umfasst im wesentlichen zwei Kernelemente: Einerseits sollen steuerliche und arbeitsrechtliche Anreize die bAV für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Branchen attraktiver machen. Andererseits wurde das Sozialpartnermodell geschaffen. Das ist eine Art sechster „Durchführungsweg“ der bAV und gilt für Tarifverträge.