Was bedeutet das Betriebsrentenstärkungsgesetz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Wenn Sie Arbeitgeber sind:
- Müssen Sie einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent der eingezahlten bAV-Beiträge Ihres Mitarbeiters leisten, wenn sich dieser für eine Entgeltumwandlung entscheidet. Für neue Verträge ab 2019 gilt dies sofort, für bestehende Verträge gilt dies ab 2022.
- Betrifft Sie das neue Sozialpartnermodell nur, wenn Sie einen entsprechenden Tarifvertrag haben.
- Werden Sie vom Staat unterstützt, wenn Sie die bAV-Verträge von Geringverdienern bezuschussen.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren bAV-Berater. Nicht jede Änderung des BRSG wirkt sich auf die bAV in Ihrem Unternehmen aus. Haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, wird dieser die nötigen Neuerungen in Ihr bAV-Konzept implementieren. Haben Sie keinen Ansprechpartner, dann wenden Sie sich gern an uns. Unsere Experten für betriebliche Altersversorgung unterstützen Sie gern und helfen Ihnen, Ihre bAV anzupassen und zu optimieren.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind:
- Erhalten Sie einen Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber zu Ihren bAV-Beiträgen, wenn Sie die Entgeltumwandlung nutzen.
- Können Sie einen höheren Beitrag steuerfrei einzahlen, wenn Sie in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder in ein Sozialversicherungsmodell einzahlen.
- Können Sie Ihre Beiträge steuerfrei nachzahlen, falls Sie entgeltfreie Dienstjahre geführt haben.
- Haben Sie einen Freibetrag im Alter, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.
- Werden Sie entlastet, falls Sie noch einen Riester-Vertrag führen.
Überprüfen Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge auf Ihre Entgeltumwandlungsvereinbarung und den Arbeitgeberzuschuss. Informieren Sie sich über die Änderungen bei Ihrem Betriebsrat, Personalrat oder direkt beim Arbeitgeber.