Entlastungen und Förderungen machen die bAV attraktiver
Unser Fazit ist:
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die bAV maßgeblich reformiert und sie in vielen Punkten attraktiver gemacht – vor allem für Arbeitnehmer. Für Arbeitnehmer gibt es nun essenzielle Entlastungen wie den Freibetrag für die Krankenkassenbeiträge oder für die Grundsicherung. Arbeitgeber müssen zwar von nun an verpflichtend einen Zuschuss für ihre Mitarbeiter zahlen, werden jedoch vom Staat gefördert, wenn es sich um einen Geringverdiener handelt.
Wer bereits einen Vertrag für eine betriebliche Altersvorsorge hat bzw. die bAV bereits im Unternehmen führt, sollte aktuelle Vereinbarungen auf die Neuerungen laut BRSG prüfen lassen. Neue bAV-Konzepte berücksichtigen das BRSG ohnehin bereits, wenn Sie einen starken Partner an Ihrer Seite haben.
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