Was der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge wissen muss

Was der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge wissen muss

Warum Sie über den Betrieb für das Alter vorsorgen sollten

Ohne Zweifel ist die eigene finanzielle Absicherung im Alter ein wichtiges Thema, um das man sich frühzeitig Gedanken machen sollte. Die Formen der Altersvorsorge sind dabei so vielfältig, wie die persönlichen Bedürfnisse.

Die betriebliche Altersvorsorge bietet sich vor allem für Arbeitnehmer an, die einen guten Draht zum Vorgesetzten haben und lange im Unternehmen bleiben wollen. Dann ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass dieser seine Mitarbeiter bei dem Aufbau der zusätzlichen Rente unterstützt. Nichtsdestotrotz bietet die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer eine Reihe von Vorteilen.

Sobald Sie in Rente gehen, bekommen Sie eine monatliche Rentenzahlung. Alternativ können Sie sich das Kapital zu Rentenbeginn einmalig oder zu 30 Prozent auszahlen lassen. Höhe und Leistungsdauer sind somit garantiert.
Die Beiträge zur bAV werden bei der Entgeltumwandlung von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Dies bedeutet, dass nur auf den verbleibenden Bruttobetrag Steuern- und Sozialabgaben anfallen. Unterm Strich bedeutet dies: Sie leisten mehr für Ihre Altersvorsorge, als Sie tatsächlich als “Netto-Verlust” auf dem Lohnzettel sehen.

Haben Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Chef, können Sie mit einem Arbeitgeberzuschuss rechnen. Ihr Chef spart nämlich ebenfalls Steuern und Sozialabgaben ein, die er wiederum in Ihre Zusatzrente stecken kann. Schließen sie nach 2019 eine bAV ab, muss Ihr Chef Sie sogar je nach Durchführungsweg mit einem 15-prozentigen Zuschuss unterstützen. 

Es geht zwar um Ihre Rente, jedoch haben Sie effektiv nicht viel mit dem Papierkram zu tun. Da Sie die Rente über die Firma abschließen, kümmert sich Ihr Arbeitgeber um alle Vertragsangelegenheiten.
In den meisten Fällen können Sie Ihr bereits angespartes Kapital einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Entweder übernimmt der neue Chef den Vertrag oder setzt einen neuen auf. Das Kapital wird dann übertragen. Alternativ können Sie Ihren bAV-Vertrag beitragsfrei stellen.
Sollte Ihre Firma bzw. Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ist Ihre betriebliche Altersvorsorge unter Umständen geschützt. Die Rentenauszahlung wird dann vom sog. Pensionssicherungsverein (PSV) übernommen. Dies hängt jedoch vom Durchführungsweg ab.
Sollten Sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld II beantragen, ist das bAV-Kapital geschützt. Dieses Kapital wird nicht zum anrechenbaren Vermögen gezählt und ist somit vor dem Zugriff des Staates sicher.
In Ihrer betrieblichen Altersvorsorge können Sie nützliche Zusatzleistungen vereinbaren, z.B. eine Berufsunfähigkeits­versicherung oder einen Hinterbliebenenschutz.

Kosten einer betrieblichen Altersvorsorge

Sie entscheiden als Arbeitnehmer zu großen Teilen selbst, wie viel Sie die bAV kosten soll. Der Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber entscheiden, wie viel sie in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen möchten. Wie viel an monatlichen Kosten für diese Form der Altersvorsorge anfällt, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Wie hoch die Betriebsrente im Alter tatsächlich ausfällt, wird von der Höhe der Beiträge essentiell beeinflusst.

Faktoren zur Berechnung der Betriebsrente

Nicht vergessen sollte man bei den Kosten einer bAV: Je nach Durchführungsweg bzw. je nach Versicherungsgesellschaft oder Einrichtung, können zusätzliche Kosten entstehen. Möchte man beispielsweise seinen bAV-Vertrag nach einem Jobwechsel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, und dieser veranlasst eine Übertragung des Kapitals auf einen von ihm neu geschlossenen Vertrag, können dafür Gebühren anfallen.

Die Entgeltumwandlung

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, über die sog. Entgeltumwandlung in den Aufbau einer betrieblichen Zusatzrente einzuzahlen. Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des unversteuerten Bruttogehaltes genommen und in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dadurch verringert sich das Einkommen, welches ein Arbeitnehmer versteuern muss und der Staat erlässt ihm einen Teil an Steuern und Sozialabgaben.

Wie kann sich die bAV für meine spätere Rente lohnen?

Um noch einmal deutlich zu machen, wie sich eine bAV für den oben beschriebenen Arbeitnehmer lohnen kann und was er im Alter rausbekommt, haben wir folgende Rechnung aufgestellt. Beachten Sie bitte, dass sich die konkreten Zahlen je nach individuellem Fall natürlich ändern.
Überblick
Vertragslaufzeit (Monate bis zum Rentenbeginn)
454 Monate (fast 38 Jahre)
bAV-Beitrag pro Monat
158 €
Garantiertes Kapital
71.732 €
Garantierte monatliche Rente (bei 28 Jahren Rentenzahlung)
213,49 €

Beachten Sie:

  • Hinzu kommen eventuelle Überschüsse durch Rendite je nach bAV-Produkt
  • Abgezogen werden Steuern und Krankenkassenbeiträge im Alter
Der Arbeitnehmer spart mit der bAV also ein Gesamtkapital von 71.732 Euro an. Zum Vergleich: Würde er lediglich jeden Monat für die gleiche Laufzeit 100 Euro zur Seite legen, würde er über knapp 38 Jahre ein Kapital in Höhe von 45.400 Euro ansparen. Beachten Sie bitte, dass diese Rechnung stark vereinfacht und keine individuellen Bedingungen berücksichtigt.

Achtung: Entgeltumwandlung führt zu weniger gesetzliche Rente

Arbeitnehmer, die sich für eine Entgeltumwandlung entscheiden, sollten beachten, dass sich die gesetzliche Rente dadurch verringert. Dies liegt daran, dass durch das geringere zu versteuernde Brutto weniger Beiträge in die Sozial­versicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfall­versicherung) und ggf. andere Sozialleistungen (z.B. Elterngeld) gezahlt werden.

Wer freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert ist, kann durch die Entgeltumwandlung unter Umständen wieder ­versicherungspflichtig werden. Denn das Bruttoeinkommen kann wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen.

Die rein arbeitgeberfinanzierte bAV

Der Idealfall für Arbeitnehmer besteht, wenn der Chef Firmengelder in die Rente seiner Mitarbeiter investiert. So übernimmt der Arbeitgeber den kompletten Aufbau der Betriebsrente – als Arbeitnehmer erhält man später eine Zusatzrente, ohne je dafür eingezahlt zu haben.

Der Arbeitgeber wird die Betriebsrente jedoch nur dann komplett aufbauen, wenn der Mitarbeiter gewisse Voraussetzungen erfüllt. So muss ein Mitarbeiter mindestens 3 Jahre im Unternehmen gearbeitet haben und beim Verlassen der Firma mindestens 21 Jahre alt sein.

Steuern und Sozialabgaben

Die betriebliche Altersvorsorge bietet durch die Entgeltumwandlung sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber finanzielle und steuerliche Vorteile. Doch gerade Arbeitnehmer müssen mit zusätzlichen Abgaben in der Rentenphase rechnen. Hier sollte man dringend den Überblick behalten und Vor- und Nachteile genauestens für sich abwägen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht für jeden Arbeitnehmer sinnvoll. Grundsätzlich sollten sich die Ersparnisse in der Einzahlungsphase mit den Abgaben zur Steuer und Kranken­versicherung sowie der geringeren gesetzlichen Rente im Alter rechnen.

Ob sich also die bAV lohnt, hängt im Wesentlichen vom Zuschuss des Arbeitgebers, von den Vertragskonditionen und von der Laufzeit ab. Weiter ist die persönliche Situation entscheidend. In den folgenden Abschnitten werden die Faktoren erläutert:

Der Mitarbeiter profitiert, wenn sich der Chef an der bAV beteiligt. Je höher die Zuschüsse, desto besser. Wird die bAV also komplett vom Arbeitgeber finanziert, sollte diese der Mitarbeiter unbedingt abschließen. Doch auch bereits mit dem obligatorischen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent kann sich die bAV bereits lohnen.
Entscheidend, ob der Mitarbeiter von der betrieblichen Altersvorsorge profitiert, sind auch die Vertragskonditionen. Verlangt etwa ein Versicherer hohe Kosten für die Verwaltung, so mindert dies die spätere Rente. Wichtig ist auch die Anlagestrategie. bAV-Produkte mit einem attraktiven Überschuss und einer höheren Werteentwicklung sind besonders ratsam.
Grundsätzlich ist eine betriebliche Altersvorsorge mit einer längeren Laufzeit sinnvoller. Wer also über viele Jahre einzahlt, bekommt am Ende mehr Rente.
Wer keine normale Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen kann, kann von den Zusatzleistungen der bAV profitieren. Über die betriebliche Altersvorsorge ist in solchen Fällen die Absicherung der Berufsunfähigkeit trotzdem häufig möglich, da hier eine vereinfachte Gesundheitsprüfung verlangt wird.

Wer nur sehr wenig verdient, zahlt meistens sowieso kaum Steuern- und Sozialabgaben. Er würde also von den Einsparungen der Entgeltumwandlung gar nicht profitieren.

Nachteilig kann die Entgeltumwandlung auch sein, wenn jemand monatlich zwischen 4.837,50 und 6.900 Euro (Stand 2021) verdient. Denn für diese bAV-Beiträge gehen die Ersparnisse bei den Sozialabgaben teilweise verloren, da das Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung von 4.837,50 Euro liegt. Damit leisten solche Gutverdiener den Höchstbetrag für die Kranken- und Pflege­versicherung. Ebenfalls mindern ihre Einzahlungen ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Renten­versicherung. Der Höchstbetrag liegt hier bei einem Verdienst von 6.900 Euro (West). Trotzdem müssen Gutverdiener nicht auf die bAV verzichten. So sind bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage zumindest die steuerfreien Beiträge unbegrenzt.

Wer vorhat, häufig den Job zu wechseln oder sich selbständig zu machen, muss sich überlegen, ob die bAV oder nicht besser eine andere Form der Altersvorsorge für ihn Sinn macht. Er hat dann zwar zumindest ein Anrecht auf seine eingezahlten bAV-Beiträge. Diese fließen später in die Rente. Er kann aber nicht davon ausgehen, dass beim Jobwechsel der neue Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge zu den gleichen Konditionen anbietet wie der alte. Somit ist die bAV für diejenigen sinnvoll, die eher keine häufigen Jobwechsel geplant haben.

Hat der Arbeitnehmer auch Pflichten?

Erst im Alter fangen die Pflichten für den Arbeitnehmer an. Denn dann muss er auf seine Rente oder sein ausbezahltes Kapital Sozialabgaben und Steuern zahlen. Während der Ansparphase hat der Mitarbeiter vor allem Rechte. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Entgeltumwandlung, auf Arbeitgeberzuschüsse oder auf Nachzahlungen, wenn das Arbeitsverhältnis vorübergehend unterbrochen ist, z.B. im Fall der Elternzeit. Der Mitarbeiter muss sich einzig damit abfinden, dass der Durchführungsweg der bAV in der Regel durch den Chef ausgesucht wird.

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