Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?

Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert und können somit über den Chef eine Altersvorsorge abschließen. Chef und Angestellter investieren dabei gemeinsam in die Rente des Angestellten – und profitieren beide gleichermaßen.

Steuern sparen durch Entgeltumwandlung

Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehaltes ab, welcher in die jeweilige Form der bAV eingezahlt wird. Dies nennt man Entgeltumwandlung. Dadurch sinkt sein zu versteuerndes Einkommen und er spart in erster Linie Steuer- und Sozialabgaben.

Eine steuerfreie Entgeltumwandlung ist bis zu einer Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) möglich. Bei den Sozialabgaben beträgt der maximale Abzug 4 Prozent. 2021 entspricht dies einem Beitrag von 6.816 bzw. 3.408 Euro im Jahr. Dies bedeutet: Der Arbeitnehmer kann bis zu 568 bzw. 284 Euro seines monatlichen Bruttogehaltes in den bAV-Vertrag abgeben, ohne auf diesen Betrag Steuer- und Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Wer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohns oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Für eine bAV berechtigt sind:

Einen Rechtsanspruch können Arbeitnehmer allerdings nur geltend machen, wenn sie den Aufbau einer bAV durch die Entgeltumwandlung selbst finanzieren. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz müssen Arbeitgeber ab 2019 zu neu geschlossenen bAV-Verträge einen Zuschuss leisten (Mehr dazu im Abschnitt „Arbeitgeberzuschuss“). Auch gibt es viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung vorsehen.

Wie lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge zeichnet sich v. a. durch Steuervorteile – sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer aus. Die bAV ist in vielerlei Hinsicht eine attraktive Lösung für Arbeitgeber, um die Attraktivität des Unternehmens und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Für den Arbeitnehmer bietet die bAV eine optimale Lösung, seine Rente im Alter durch minimalen Aufwand aufzustocken.

Nichtsdestotrotz gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge eine Vielzahl an Aspekten zu beachten. Interessierte sollten sich vorab genau informieren und prüfen, welche Form der Altersvorsorge am besten zur eigenen Lebenssituation und -perspektiven passt.

Die 6 Durchführungswege

Bei der betrieblichen Altersvorsorge unterscheidet man zwischen verschiedenen Durchführungswegen. Welcher für den individuellen baV-Vertrag gewählt wird, entscheidet allein der Arbeitgeber.

Bei der Direktzusage bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, die er seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters auszahlt, z. B. in Form einer monatlichen Betriebsrente. Wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters invalide wird oder verstirbt, erhalten er bzw. die Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber.

Die Höhe der Leistungen richtet sich hierbei nach der Dauer, die der Arbeitnehmer im Betrieb tätig war. Die Altersvorsorge ist im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. In diesem Fall übernimmt der Pensionssicherungsverein die Leistungsverpflichtung. Diese Variante ist für den Arbeitgeber besonders risikoreich, da die Wahrscheinlichkeit von vorzeitigen Versorgungsfällen im Betrieb hoch ist.

Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, die zumeist als eingetragener Verein agiert. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse leistet der Arbeitgeber, entweder direkt oder vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.

Wie hoch die spätere Betriebsrente letztendlich ausfällt, hängt vorrangig von der Zusage des Arbeitgebers ab. Dieser sichert dem Arbeitnehmer nur eine Mindestauszahlung zu, die sich jedoch um die Überschüsse der Unterstützungskasse erhöhen können.

Bei der Direkt­versicherung schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebens­versicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer ist somit der Arbeitgeber, Versicherte sind hingegen seine Arbeitnehmer. Direkt­versicherungen unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Beiträge bei einer klassischen Direkt­versicherung dürfen nur bis zu 35% der Anlagemittel in Aktien investiert werden. Es ist die häufigste und modernste Form der bAV. Wie hoch die spätere Betriebsrente letztendlich ausfällt, hängt vorrangig von der Zusage des Arbeitgebers ab. Dieser sichert dem Arbeitnehmer nur eine Mindestauszahlung zu, die sich jedoch um die Überschüsse der Unterstützungskasse erhöhen können.
Pensionskassen sind, wie Direkt­versicherungen auch, rechtlich eigenständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Arbeitgebern oder einer ganzen Branche getragen. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt in die Pensionskasse ein, die das Geld verwaltet und als Rente oder Kapitalleistung im Alter auszahlt. Auch gewähren sie den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.Wie hoch die spätere Betriebsrente letztendlich ausfällt, hängt vorrangig von der Zusage des Arbeitgebers ab. Dieser sichert dem Arbeitnehmer nur eine Mindestauszahlung zu, die sich jedoch um die Überschüsse der Unterstützungskasse erhöhen können.
Der Pensionsfonds ist ein rechtlich selbständiger Versorgungsträger, durch den dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt wird. Der Fonds bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle der betrieblichen Altersvorsorge. Anders als bei der Direkt­versicherung können die Beiträge in einem Pensionsfonds auch in höherem Maße angelegt werden, um deren Renditechancen zu erhöhen. Dadurch ergeben sich natürlich auch höhere Risiken, denn die Kurse am Aktienmarkt unterliegen starken Schwankungen.
Seit 2018 ist dieser Weg der Durchführung neu. Beim Sozialpartnermodell vereinbaren Arbeitgeber mit den Gewerkschaften, dass der Arbeitgeber lediglich vertraglich vereinbarte Beiträge an die Versorgungseinrichtung zahlt. Diese Beiträge werden zu einer sog. Zielrente bestimmt, also einer Ziel-Summe über die Höhe der späteren Rente für den Arbeitnehmer. Der Vorteil: Der Arbeitgeber übernimmt keine Haftung für eine garantierte Rente und die Anlage der Beiträge gestaltet sich flexibler. Anders als bei der Direkt­versicherung können die Beiträge in einem Pensionsfonds auch in höherem Maße angelegt werden, um deren Renditechancen zu erhöhen. Dadurch ergeben sich natürlich auch höhere Risiken, denn die Kurse am Aktienmarkt unterliegen starken Schwankungen.

Häufiges Problem: Jeder Mitarbeiter hat einen anderen bAV-Vertrag:
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